Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Text die männliche Form verwendet. Diese soll jedoch als geschlechtsneutral betrachtet werden und schließt alle Geschlechter ein.
1. Geltungsbereich & Angebote
Die folgenden Konditionen sind für jeden Personalvermittlungsauftrag maßgebend. Verträge, Vertragsänderungen sowie zusätzliche Absprachen zwischen dem Auftraggeber und DA Recruiting | Deniz Atici – im Weiteren als „Auftragnehmer" bezeichnet – müssen schriftlich festgehalten werden. Unsere Angebote sind verbindlich, sofern sie innerhalb von 4 Wochen ab dem Angebotsdatum angenommen werden.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich zugestimmt hat.
2. Kosten & Auslagen
Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber können etwaige Kosten, wie beispielsweise Vorstellungskosten der Kandidaten, Spesen des Personalvermittlers und Ausgaben für Printanzeigen, separat in Rechnung gestellt werden.
3. Anerkennung der Vermittlungstätigkeit
Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer an.
4. Angaben zu Bewerbern & Haftungsausschluss
Die vom Auftragnehmer gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den ihm durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann der Auftragnehmer daher nicht übernehmen.
5. Besetzungsgarantie
Der Auftragnehmer übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.
6. Haftungsbegrenzung
Im Übrigen richtet sich die Haftung des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
7. Freistellung (AGG)
Soweit der Auftragnehmer aufgrund vom Auftraggeber zu vertretende Verstöße gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.
8. Vermittlungshonorar & Fälligkeit
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30% des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Bruttojahresgehalts gemäß § 14 SGB IV.
Das Honorar, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wird mit Abschluss des Vertrages zwischen Kandidaten und Auftraggeber fällig.
Falls ein vom Auftragnehmer benannter Kandidat innerhalb von 12 Monaten für eine andere Position als diejenige, für die er ursprünglich vorgestellt wurde, eingestellt wird, wird das vereinbarte Honorar ebenfalls in vollem Umfang fällig.
9. Vorkenntnis & Kundenschutz
Hat sich ein vom Auftragnehmer benannter Kandidat bereits innerhalb der letzten 6 Monate beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kandidatenunterlagen darüber zu informieren.
Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 3 Tagen, gilt der Kandidat als vom Auftragnehmer vorgestellt.
10. Vertraulichkeit & Weitergabeverbot
Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Kandidatenunterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
11. Kündigung & Nachvermittlung
Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden. Falls nach der Kündigung ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Dieser Anspruch erlischt 12 Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung.
12. Zusätzliche Einstellungen
Falls es im Verlauf des Suchauftrags zu weiteren Einstellungen von Kandidaten kommt, die vom Auftragnehmer präsentiert wurden, wird für jede zusätzliche Einstellung ein Erfolgshonorar in Höhe des im Suchauftrag festgelegten Honorars berechnet.
13. Datenschutzhinweis
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bereitgestellte personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Personalvermittlung verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber unterliegt den nationalen und europäischen Datenschutzbestimmungen.
14. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15. Schriftformerfordernis
Alle Absprachen zwischen den Parteien sind in diesem Vertrag schriftlich festgehalten. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Stadt Frankfurt am Main.
Stand: 01.03.2025 | DA Recruiting | Deniz Atici